
Eine Investition in Wissen bringt die besten Zinsen.
Benjamin Franklin
Kosten und Abrechnung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für notwendige ärztliche psychiatrisch-psychosomatische Kontakte und die Erstattung der Kosten erfolgt zumeist problemlos.
Ihre persönlichen Konditionen für Psychotherapie als Privatpatient sind allerdings von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die konkreten Bedingungen, die für Sie gelten, erfragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung . Folgende Informationen sind von Bedeutung:
Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
Ist eine Antragstellung notwendig, wenn ja , in welcher Form?
Bis zu welchem Kostensatz erstattet die Versicherung ?
Natürlich können Sie sich auch in jeder Situation dafür entscheiden, als Selbstzahler aufzutreten, sei es, dass Ihr Versicherer die Kostenübernahme ablehnt, was in der Regel bei gesetzlich Krankenkassen der Fall ist, oder Sie aus anderen Gründen den formalen Weg zunächst nicht möchten. In diesem Fall entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir und alle weiteren Formalitäten können entfallen.
Gute Gründe, eine Selbstzahlung in Erwägung zu ziehen, können z.B. sein:
Die Speicherung , Weitergabe und Vernetzung ihrer Gesundheitsdaten und Diagnosen findet nicht statt und somit alle möglichen (beruflichen und versicherungstechnischen) Konsequenzen.
Jegliche Bürokratie entfällt
Vor allem für gesetzlich Versicherte bedeutet es erheblich kurzfristigere Hilfe, flexiblere Termingestaltung und unkomplizierte Abläufe.
Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte und Selbstzahler orientieren sich hier an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) .
Kosten für Coaching und kontinuierliche Paartherapie werden von Krankenversicherern grundsätzlich nicht übernommen.
In jedem Fall wird dieses Thema auch in unserem persönlichen Erstgespräch genügend Platz haben.